Musikschulkosten im Rahmen der Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar
Musikschulkosten sind ab der Steuererklärung 2012 bzw. ArbeitnehmerInnenveranlagung 2012 im Rahmen der Kinderbetreuungkosten steuerlich abschreibbar, wohlgemerkt aber nur bis zu jenem Kalenderjahr, in dem das Kind den 10. Geburtstag feiert (d.h. der Steuervorteil gilt für das Arbeitsjahr 2012 für alle ab 1.1.2002 geborenen Kinder).Die Transportkosten zur Musikschule sind nicht absetzbar.
Die ausführlichen rechtlichen Grundlagen finden Sie unter: http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Kinderbetreuung/Documents/Bürgerinfo%20vom%2028.7.2011.pdf